Hinweis zu den erforderlichen Impfungen
Meningitis- und Grippeimpfung ist Pflicht für die Hadsch 2010
Für die diesjährige Hadsch: 1431 H / 2010 müssen folgende Nachweise erbracht werden:
- Alle Pilger dieses Jahres müssen eine Impfbescheinigung über die saisonale Influenza vorlegen, die mindestens zwei Wochen vor Erteilung des Pilgervisums ausgestellt ist.
- Alle Pilger dieses Jahres müssen eine Impfbescheinigung über die Meningitis Impfung vorlegen. Die Impfung muß mindestens 10 Tage vor Einreise erfolgen und darf nicht älter als 3 Jahre sein.
- Jeder Pilger muß eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, das er/sie frei von ansteckenden Krankheiten ist.
Die Botschaft bittet um Verständnis, dass kein Pilgervisum ohne Erfüllung der oben genannten Bedingungen erteilt werden kann.
